Baufinanzierung mit Ratenkredit
Nur die wenigsten Menschen werden sich finanziell in der Lage sehen, den Kauf einer Immobilie aus ihrem Ersparten zu bestreiten. Sie sind daher auf eine Baufinanzierung angewiesen, die ausgerichtet auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erwerbers, immer eine individuelle Angelegenheit ist. So kann eine Baufinanzierung niemals eine Finanzierung „von der Stange“ sein, wenngleich in den allermeisten Fällen die Baufinanzierung aus einem Ratenkredit besteht.
Denn als Ratenkredit wird ein Kredit bezeichnet, bei dem der Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen Raten an die Bank zahlt, um den Kredit nach einer zuvor vereinbarten Zeit vollständig getilgt zu haben. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Annuitätendarlehen, d.h. mit jeder gezahlten Rate erhöht sich der Anteil an der Tilgung, während sich die Zinslast entsprechend reduziert.
Allerdings ist ein Ratenkredit bei einer Baufinanzierung nicht mit einem Kredit zu vergleichen, den Verbraucher z.B. für die Anschaffung eines Gebrauchsgegenstandes oder eines neuen Autos benötigen.
Die Kredite für eine Baufinanzierung sollten auf mehreren Säulen basieren. So ist wichtig, dass eine Säule das Eigenkapital darstellt. 20 % sollten es laut Experten und Ratgebern wie banklupe.de sein.
Eine zweite Säule können so genannte Förderdarlehen sein. Familien mit Kindern erhalten gar zinslose Darlehen der Landesbanken, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Und Eigennutzer wie auch Käufer, die ihre Immobilie nach energetischen Bestimmungen sanieren wollen, können Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen. Je nach Förderprogramm sind diese sehr zinsgünstig und können auf Antrag für einige Zeit tilgungsfrei gestellt werden. Auch hier handelt es sich um einen Ratenkredit in Form eines Annuitätendarlehens.
Da diese Förderdarlehen jedoch nur bis zu einer bestimmten Beleihungsgrenze vergeben werden, sind die noch notwendigen Summen über ein herkömmliches Bankdarlehen zu finanzieren. Alternativ käme eventuell noch ein Bausparvertrag mit den staatlichen Zulagen aus dem Wohn-Riester in Frage. Ist dieser Vertrag dann zur Hälfte bespart, kann dann das zinsgünstige Bauspardarlehen evtl. für die Anschlussfinanzierung in Anspruch genommen werden.
